Das Leben mit einem behinderten Kind stellt jedes Elternteil nicht nur emotional, mental und zeitlich vor enorme Herausforderungen. Auch finanziell kommen neue Fragen hinzu. Euch als Eltern steht in Deutschland ein ganzes Bündel von Hilfen zu. In dem folgenden Blogbeitrag findest du eine Liste der finanziellen Ansprüche, die übernommen werden. Außerdem kannst du hier nachlesen, was du beachten solltest, wenn du den Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis beantragst.
Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt & finanzielle Ansprüche: (aktualisiert Oktober 2023)
Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen
Kommt ein Kind mit einer Behinderung zur Welt oder wird in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt, gelten beim Mutterschutz besondere Regelungen. Die Schutzfrist verlängert sich von 8 auf 12 Wochen. Entsprechend verlängern sich auch die Mutterschaftsleistungen, mit denen das Einkommen der Mutter gesichert wird. Die Mutterschaftsleistungen sind dafür da, dein Einkommen zu sichern, wenn du während deiner Schwangerschaft oder nach der Geburt deines Kindes nicht arbeiten darfst, z.B. während der Mutterschutzfristen.
Während der Mutterschutzfrist bekommest du:
Wenn du gesetzlich versichert bist: Mutterschaftsgeld deiner Krankenkasse.
Wenn du privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist: Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung.
Wenn dein durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist: Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Kindergeld
Krankenkasse/-versicherung
Pflegeleistung (= Pflegegrad)
Entlastungspflege
Nachbarschaftshilfe
Persönliches Budget
Blindenbeihilfe
Zuschuss für Umbauten
Schwerbehindertenausweis
*' Zum Thema Hilfsmittel findest du hier einen extra Beitrag: https://www.elisadiazperez.com/welche-pflege-hilfsmittel-stehen-meinem-kind-zu-und-wo-beantrage-ich-
Wo beantrage ich finanzielle Hilfen und Ansprüche für mein Kind mit Behinderung?
Die einzelnen Anlaufstellen kannst du der Liste oben entnehmen. Zusammenfassend lassen sich jedoch folgende wichtige Stellen für dich nennen:
Krankenkasse
Pflegekasse ( by the way Krankenkasse & Pflegekasse sind zwei Begriffe, die eng miteinander verknüpft , jedoch nicht das Gleiche sind. Denn während die Krankenkasse gemäß geltender Richtlinien die Kosten „ganz normaler“ vom (Haus)arzt verordneter Behandlungen und Medikamente übernimmt, ist die Pflegeversicherung Kostenträger, falls eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit vorliegt!
Landschaftsverbände
Sozialamt
Jugendamt ( hier unterscheidet sich die Art der Eingliederungshilfe eigentlich nicht. Grundsätzlich ist das Jugendamt bei "seelischer Behinderung" (Autismus-Spektrum-Störungen z.B.) , das Sozialamt bei "geistiger" und "körperlicher Behinderung" (ICP z.B.) zuständig.
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Selbsthilfegruppen oder Vereine (in Düsseldorf z.B. die gemischte tüte e.V., bundesweit z.B. die Lebenshilfe e.V.)
Was muss ich beachten, wenn ich für mein Kind mit Behinderung einen Antrag auf Pflegegeld etc. stellen möchte?
Nachdem du einen formlosen Antrag (geht z. B: auch telefonisch) gestellt hast, erfolgt die Begutachtung durch einen Mitarbeiter*in des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (=MDK). Wichtig: Der MDK vereinbart immer einen Termin zur Begutachtung - es findet keine Begutachtung ohne einen vorher vereinbarten Termin statt. Bei der Antragsstellung auf einen Pflegegrad hat die Pflegekasse gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfristen von 25 Arbeitstagen einzuhalten.
Kleinkinder haben generell einen Pflegebedarf, sie sind damit jedoch nicht gleich pflegebedürftig. Für die Gutachter des MDK gilt es also zu prüfen, inwiefern dein Kind über den normalen Pflegebedarf hinaus zusätzliche Unterstützung benötigt.
Deshalb ist es wichtig, dass du dir bewusst machst, dass die MDK Termine immer sehr defizitorientiert sind. Wichtig ist, dass du hervorhebst, was dein Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen alles nicht selbstständig bewältigen kann und im erhöhten Maß von dir bzw. der Unterstützung einer anderen Person abhängig ist. Hier legt der MDK ein besonderes Augenmerk auf pflegerische Tätigkeiten, wie z.B. erschwertes Zähneputzen, nicht selbstständiges Essen, Windeln wechseln, Hilfe beim An-/Ausziehen, uvm. Achte beim Antrag auf Pflegegeld darauf, nichts zu beschönigen - so schwer dies auch fällt. Es geht hierbei nicht um dein persönliches Belastungsempfinden, sondern um einen nachweislich erhöhten Pflegebedarf zum Vergleich zu gleichaltrigen Kindern.
Das Pflegegeld ist nichts, das sich irgendein Elternteil wünscht oder ein Luxus, den ihr genießt, sondern eine finanzielle Unterstützung, die dabei helfen soll durch die Behinderung entstehende Herausforderungen, die Familien mit Kindern ohne Behinderung in unserer Gesellschaft eben nicht haben, auszugleichen.
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung der Krankenkasse nicht einverstanden bin? Gibt es Möglichkeiten des Widerspruchs oder der Beschwerde?
Zunächst einmal gelten auch für die Krankenkasse gewisse Fristen. Ist die Stellungnahme eines Gutachters erforderlich (also MDK), haben die Krankenkassen innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrages zu entscheiden, ob die Leistung bewilligt wird. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie euch rechtzeitig und in schriftlicher Form mit einer Begründung informieren. Erfolgt nach Ablauf der Frist keine schriftliche Begründung, gilt der Antrag auf eine Leistung vorläufig als bewilligt (Az. B 1 KR 9/18/R). Ihr könnt euch dann die erforderliche Leistung selbst besorgen und bekommt bei Bewilligung durch die Krankenkasse die Kosten erstattet. Die Kasse kann aber auch nach Ablauf der Frist den Antrag auf Leistung ablehnen.
Was muss ich bei einem Widerspruch beachten?
Möchtest du dich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren? Dann müsst ihr bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür habt ihr nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Im ersten Schritt müsst ihr den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen. Wichtig ist aber, dass ihr euch dabei konkret auf den Bescheid und das Aktenzeichen bezieht! Und nochmal: Ein Widerspruch gilt nur schriftlich!! Schickt ihn also am besten per Einschreiben an die Krankenkasse. Ein Widerspruch per Telefon oder E-Mail ist rechtlich nicht gültig bzw. ausreichend.
Ist der Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, ist es in jedem Fall ratsam, mit Hilfe von Ärzten individuelle medizinische Gründe und Unterlagen zusammenzutragen und den Widerspruch ausführlich zu begründen. Auch Bezug auf aktuelle Gesetze zu nehmen oder andere Fallbeispiele zu nennen ist hilfreich.
Als Folge eures Widerspruchs wird ein zweiter Bescheid der Krankenkasse eingehen. Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, die Leistung durch einen Abhilfebescheid doch noch zu bewilligen oder aber erneut mit einem Widerspruchsbescheid abzulehnen.
Was muss ich bei einer Klage beachten?
Wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte, könnt ihr innerhalb einer Monatsfrist Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dabei empfehle ich einen Fachanwalt*anwältin einzubeziehen. Eine mögliche Adresse ist hier: https://kanzleispecialneeds.de
Wenn über euren Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entschieden und kein Widerspruchsbescheid erlassen wird, könnt ihr ebenfalls eine Klage einreichen - die sogenannte Untätigkeitsklage.
Was bedeutet ein Widerspruch für uns als Familie?
Ich möchte dich darauf hinweisen, dass ein Widerspruchsverfahren in den (aller)meisten Fällen eine zähe und lange Angelegenheit ist. Ich persönlich empfehle immer, den Kontakt mit Kostenträgern positiv zu gestalten und telefonisch beispielsweise nachzuhaken, warum ein Antrag abgelehnt wurde. Ich weiß aber auch, dass einige Sachbearbeiter*innen einen positiven Kontakt auf Augenhöhe erheblich erschweren, dann ist ein Widerspruch oftmals die letzte bzw. einige Lösung.